Die Altersleistungen entsprechen dem Vorsorgeguthaben, welches in der Regel in Kapitalform ausbezahlt wird, sofern drei Jahre vor dem Pensionierungszeitpunkt keine Einkäufe getätigt wurden (Art. 79b Abs. 3 BVG). Die Flexibilität ist gewährleistet, weil auch Teilpensionierungen möglich sind. Ausserdem kann die Pensionierung bis zum Alter von 70 Jahren aufgeschoben oder die frühzeitige Rente ab dem Alter von 58 Jahren bezogen werden.
Die Versicherten, welche eine Altersrente anstelle der Kapitalauszahlung wünschen oder beziehen müssen, profitieren von sehr attraktiven Rentenumwandlungssätzen. Dank einer vertraglichen Kooperation der Elite Vorsorgestiftung mit der Retraites Populaires hat der Versicherte die Wahl zwischen einer klassischen Altersrente ohne Hinterlassenenansprüche oder mit Hinterlassenenansprüche in der Höhe von 60% für den Ehegatten oder Konkubinatspartner.
Mehr Flexibilität bei der Definition der Leistungen bieten die Altersrenten zum Individualtarif. Beispielsweise kann der Versicherte wünschen, dass die Begünstigten im Todesfall von einer Prämienrückgewähr oder von einem Todesfallkapital profitieren.