Das Vorsorgeguthaben wird mit der vom Kunden und vom Vermögensverwalter definierten prozentualen Zusammensetzung der Liquiditäten, Obligationen, Aktien, Rohstoffen und anderen zugelassenen Instrumenten innerhalb der vom BVG erlaubten Limiten investiert (Art. 71 BVG und 52ff BVV2). Der Vermögensverwalter setzt die gewünschte Aktivenallokation mit jenen Titeln zusammen, die zum Zeitpunkt am geeignetsten und am Markt verfügbar sind. Spezifische Titel oder Sektoren können sogar auf Anfrage beim Vermögensverwalter ausgeschlossen werden.
Um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, sehen die reglementarischen Bestimmungen die Bildung von Wertschwankungsreserven vor.