Individuelle Vermögensverwaltung

Das Vorsorgeguthaben wird mit der vom Kunden und vom Vermögensverwalter definierten prozentualen Zusammensetzung der Liquiditäten, Obligationen, Aktien, Rohstoffen und anderen zugelassenen Instrumenten innerhalb der vom BVG erlaubten Limiten investiert (Art. 71 BVG und 52ff BVV2). Der Vermögensverwalter setzt die gewünschte Aktivenallokation mit jenen Titeln zusammen, die zum Zeitpunkt am geeignetsten und am Markt verfügbar sind. Spezifische Titel oder Sektoren können sogar auf Anfrage beim Vermögensverwalter ausgeschlossen werden.

 

Optimaler Einsatz

  • Für entsprechend hohe Vorsorgevermögen
  • Bedarf der detaillierten Mitbestimmung der Aktivenallokation
  • Wunsch nach detaillierten Kenntnis der Zusammensetzung des Portfolios
  • Bedarf eines regelmässigen Kontaktes mit dem Vermögensverwalter
  • Hohe Beratungsqualität der Bank, welche die Vorsorgevermögen verwaltet
  • Möglichkeit höhere Renditen zu erwirtschaften (keine Ertragsgarantien)

Rendite

  • Bei der individuellen Vermögensverwaltung hängt die Rendite von der Zusammensetzung des entsprechenden Portfolios und von den Restriktionen ab, welche dem Vermögensverwalter auferlegt wurde
  • Weder der BVG-Mindestzins noch der Kapitalerhalt sind garantiert

Um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, sehen die reglementarischen Bestimmungen die Bildung von Wertschwankungsreserven vor.

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