Kollektive Vermögensverwaltung

Pensionsfonds, die eine schlüsselfertige Lösung bevorzugen oder nicht über genügend hohes Vorsorgevermögen verfügen, um von einer individualisierten Strategie zu profitieren, können sich für eine kollektive Vermögensverwaltung entscheiden. Das Vorsorgevermögen der Pensionskasse wird innerhalb der im BVG erlaubten Grenzen in Anlagefonds investiert (Art. 71 BVG und 52 ff BVV2). Die Vermögensallokation ist im gewählten Anlagefonds definiert und kann nicht geändert werden.

 

Optimaler Einsatz

  • Suche nach Einfachheit in der Vermögensverwaltung
  • Keine Kenntnisse notwendig über die Art der Wertpapiere aus der sich das Vorsorgevermögens zusammensetzt
  • Hohe Beratungsqualität der Bank, welche die Vorsorgevermögen verwaltet

Rendite

  • Die Angaben zur Performance eines Fonds sind direkt auf der Internetseite des Anbieters verfügbar
  • Weder der BVG-Mindestzins noch der Kapitalerhalt sind garantiert

 
Um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, sehen die reglementarischen Bestimmungen die Bildung von Wertschwankungsreserven vor.

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