Bildung

Das Altersguthaben setzt sich aus den prozentual vom Lohn berechneten Altersgutschriften, aus Einkaufsleistungen und aus eingebrachten Freizügigkeitsleistungen von vorgängigen Einrichtungen zusammen. Die Elite Vorsorgestiftung bietet den Vorsorgewerken die Auswahl der Anlagestrategie. Letztere tragen folglich die eingegangenen Risiken selber. Infolgedessen besteht kein Anrecht auf einen BVG-Mindestzinssatz und der Kapitalerhalt ist nicht garantiert. Im Gegenzug wird die effektiv erwirtschaftete Rendite dem Vermögen des Vorsorgewerks) gutgeschrieben.
 

Die Versicherten haben die Möglichkeit ihr Altersguthaben nicht nur mittels ordentlichen Einkäufen zu äufnen sondern auch mittels der Finanzierung des „Spezialfonds vorzeitige Pensionierung“ und des „Spezialfonds AHV-Überbrückungsrente“. Mit diesen Beiträgen profitiert man von denselben steuerlichen Vorteilen wie dies bei den ordentlichen Einkäufen der Fall ist.

 

Altersgutschriften

Die Altersgutschriften betragen 10%, 12%, 15%, 20%, 25% und 30%. Sie berechnen sich auf dem versicherten Lohn gemäss Vorsorgeplan. In der Regel beginnt die Äufnung der Altersgutschriften im Alter von 25 Jahren, sie kann aber auch bereits im Alter von 18 Jahren beginnen, was das Potential für die Bildung des Vorsorgeguthabens noch erheblich vergrössert. Zudem kann die Elite Vorsorgestiftung im gesetzlichen Rahmen den Unternehmungen spezifische Pläne, abhängig von den Bedürfnissen der Unternehmungen, festlegen.

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